Anmeldung bis 31.05.2021, 12:00
Vortragende: Mag. a Dr. in Katrin Lechner-Struger (Abteilung 11 Soziales, Arbeit und
Integration, Land Steiermark)
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes führte im Jahr 2019 österreichweit grundlegend neue Standards im Bereich der Sozialhilfe (Mindestsicherung) ein. Höchstsätze lösten Mindeststandards ab, Sachleistungen traten vermehrt an die Stelle von Geldleistungen, Geldleistungen wurden gedeckelt. Am 1. Juli 2021 tritt nun das die Vorgaben des Grundsatzgesetztes ausführende Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz in Kraft. Die Vortragende zeichnet die neuen Bestimmungen nach und greift die für die Praxis wichtigen Änderungen auf.
WANN: Montag, 7. Juni 2021, 14-15.30 Uhr
WO: online
(Der Link, über welchen Sie die Veranstaltung mitverfolgen können, wird Ihnen am Tag der Veranstaltung übermittelt)
Anmeldung: per Mail an bis 31.5
Achtung: Begrenzte TeilnehmerInnenanzahl!