Vortragender: ao.Univ.-Prof. Dr. Erwin Bernat (Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht, Karl-Franzens-Universität Graz)
Die Leistung von „Sterbehilfe“ ist in Recht und Ethik höchst umstritten. 2020 hat der Verfassungsgerichtshof die Strafbarkeit der Beihilfe zur Selbsttötung (§ 78 Fall 2 StGB alte Fassung) wegen Verstoßes gegen das von der Verfassung geschützte Recht auf Selbstbestimmung aufgehoben. Anstelle des § 78 Fall 2 StGB alte Fassung trat ein „Sterbeverfügungsgesetz“ (StVfG), das der Gesetzgeber erst in den letzten Tagen des Kalenderjahres 2021 verabschiedet hat. Allerdings wurde die Verletzung von zentralen Bestimmungen dieses Gesetzes (§§ 6 und 7 StVfG) durch eine in das StVfG integrierte Novelle zum StGB strafrechtlich sanktioniert (§ 78 Abs 2 Z 3 StGB neue Fassung), sodass die Beihilfe zur Selbsttötung weiterhin nur in engem Rahmen straffrei bleibt. Der Vortragende nimmt nicht nur zur Entstehung und zu Inhalt des Sterbeverfügungsgesetzes Stellung, sondern zeigt auch auf, wie sich die Diskussion der rechtlichen Regelung von „Sterbehilfe“ in Österreich und im (benachbarten) Ausland entwickelt hat.
WANN: Dienstag, 22. März 2022, 14-15.30 Uhr
WO: online
(Der Link, über welchen Sie die Veranstaltung mitverfolgen können, wird Ihnen am Tag der Veranstaltung übermittelt)
Anmeldung: per Mail an jus.club@alumni.uni-graz.at bis 15.03.
Achtung: Begrenzte Teilnehmer:innenanzahl!