Vortragende: Mag. Dr. Katrin Lechner-Struger (Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration, Land Steiermark)
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes gemäß Art. 12 B-VG führte im Jahr 2019 österreichweit grundlegend neue Standards im Bereich der Sozialhilfe (Mindestsicherung) ein. Höchstsätze lösten Mindeststandards ab, Sachleistungen traten vermehrt an die Stelle von Geldleistungen, Geldleistungen wurden gedeckelt. Die Vortragende greift die für die Praxis wichtigen Änderungen auf und erläutert einerseits die Umsetzung der bundesweiten Vorgaben und andererseits die den Ländern überlassenen Spielräume im Ausführungsgesetz der Steiermark.
WANN: Mittwoch, 1. Juli 2020, 14:00 Uhr
WO: wird bekanntgegeben
Anmeldung (erforderlich): per Mail an jus.club(at)alumni.uni-graz.at