Am 10. November 1920 trat die österreichische Bundesverfassung in Kraft. Sie beinhaltet – prominent platziert – in Artikel 7 das Gleichheitsgebot: „Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen (…).“ Aus Anlass des 101. Geburtstages des Artikel 7 wird im „Rechtshistorischen Dialog“ der Frage nachgegangen werden, wie es aktuell um die Gleichheit der Geschlechter in Österreich und im speziellen in der Steiermark bestellt ist. Dabei wird ein wesentlicher Fokus auf den Aspekt „Gewaltschutz“ gelegt werden.
WANN?
30. November 2021, 18 Uhr
WO?
Sitzungszimmer 15.21, ReSoWi-Zentrum, Universitätsstraße 15, Bauteil A, 2. OG
Vortrag:
Assoz. Prof. Dr. Thomas Schoditsch, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, FB Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Verhandlungs- und Mediationsforschung:
„Gleichheit und Geschlecht im Wandel der Zeit“
Diskussionsrunde:
Landesrätin Dr.in Juliane Bogner-Strauss, Steiermärkische Landesregierung
Dr.in Birgitt Haller, Institut für Konfliktforschung, Wien
Dr. Christian Scambor, GS.A. Gewaltschutz AKADEMIE GmbH, Graz
ao.Univ.Prof.Dr Markus Steppan, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, FB Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung
Moderation: Univ.-Prof. Dr. Anita Ziegerhofer
Eintritt frei
Anmeldung unter Bekanntgabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer an: rewi.grundlagen(at)uni-graz.at bis spätestens 26. November 2021.
Es gelten die 2G-Bestimmungen.